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Lexikon Stichworte: Heimatschein, Heimatausweis

 

Heimatschein

Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers im Inland und wird aufgrund des Familienregisters vom Zivilstandsamt am Bürgerort (Heimatort) ausgestellt. Jeder Mündige hat Anspruch auf einen Heimatschein. Jedem Schweizer darf nur ein Heimatschein ausgestellt werden. Wenn Sie in einer Gemeinde zivilrechtlichen Wohnsitz nehmen (ausgenommen in der Heimatgemeinde) muss der Heimatschein bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden.

 

Heimatausweis

Als Wochenaufenthalter müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle der zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Mit dem Heimatausweis erklärt die Wohnsitzgemeinde, dass der Heimatschein dort deponiert ist. Der Heimatausweis ist in der Regel auf 1 Jahr befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.